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   BVerfG, 24.02.2010 - 1 BvR 27/09   

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BVerfG, 24.02.2010 - 1 BvR 27/09 (https://dejure.org/2010,2636)
BVerfG, Entscheidung vom 24.02.2010 - 1 BvR 27/09 (https://dejure.org/2010,2636)
BVerfG, Entscheidung vom 24. Februar 2010 - 1 BvR 27/09 (https://dejure.org/2010,2636)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 14 Abs 1 S 1 GG, Art 14 Abs 1 S 2 GG, § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG, Art 3 § 2 Abs 1 Nr 1 URaG, § 136 S 2 WasG SN vom 09.08.2004
    Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung der Eigentumsgarantie (Art 14 Abs 1 GG) durch Erlöschen alter Wasserrechte - hier: Erlaubnis zum Betrieb einer Wasserkraftanlage gem § 23 Nr 3 WasG SN 1909 - Erfordernis des Vorhandenseins funktionstüchtiger Anlagen für ...

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit des Erlöschens alter Wasserrechte nach § 136 S. 2 Sächsisches Wassergesetz (SächsWG) als Inhaltsbestimmung und Schrankenbestimmung des Art. 14 Abs. 1 GG; Berufung auf Art. 14 Abs. 1 GG durch den Inhaber einer Auflassungsvormerkung für ein Grundstück ...

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung der Eigentumsgarantie (Art 14 Abs 1 GG) durch Erlöschen alter Wasserrechte - hier: Erlaubnis zum Betrieb einer Wasserkraftanlage gem § 23 Nr 3 WasG SN 1909 - Erfordernis des Vorhandenseins funktionstüchtiger Anlagen für ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung der Eigentumsgarantie (Art 14 Abs 1 GG) durch Erlöschen alter Wasserrechte - hier: Erlaubnis zum Betrieb einer Wasserkraftanlage gem § 23 Nr 3 WasG SN 1909 - Erfordernis des Vorhandenseins funktionstüchtiger Anlagen für ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit des Erlöschens alter Wasserrechte nach § 136 S. 2 Sächsisches Wassergesetz (SächsWG) als Inhaltsbestimmung und Schrankenbestimmung des Art. 14 Abs. 1 GG; Berufung auf Art. 14 Abs. 1 GG durch den Inhaber einer Auflassungsvormerkung für ein Grundstück ...

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung der Eigentumsgarantie (Art 14 Abs 1 GG) durch Erlöschen alter Wasserrechte - hier: Erlaubnis zum Betrieb einer Wasserkraftanlage gem § 23 Nr 3 WasG SN 1909 - Erfordernis des Vorhandenseins funktionstüchtiger Anlagen für ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 17, 88
 
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Wird zitiert von ... (64)Neu Zitiert selbst (30)

  • OVG Sachsen, 27.03.2007 - 4 B 707/05

    Alte Wasserrechte genügen nicht für den Betrieb von Wasserkraftwerken

    Auszug aus BVerfG, 24.02.2010 - 1 BvR 27/09
    Der Senat habe mit rechtskräftigem Grundsatzurteil vom 27. März 2007 (4 B 707/05, veröffentlicht in juris) entschieden, dass § 15 WHG in der ehemaligen DDR über Art. 3 § 2 URG mit der Maßgabe in Kraft getreten sei, dass der Stichtag des 1. Juli 1990 maßgeblich sei, im Freistaat Sachsen mit diesem Inhalt fortgelte und dies durch § 136 Satz 2 SächsWG in der am 1. September 2004 in Kraft getretenen Fassung - verfassungsrechtlich unbedenklich - klargestellt worden sei.

    Die auf Sinn und Zweck der Stichtagsregelung abstellende Argumentation des Oberverwaltungsgerichts in dem Urteil vom 27. März 2007 (4 B 707/05, juris Rn. 38) erscheint vertretbar.

    Mit der Stichtagsregelung des § 15 Abs. 1 WHG soll zum einen sichergestellt werden, dass nur tatsächlich ausgeübte alte Gewässerbenutzungen aufrechterhalten werden (so das Oberverwaltungsgericht im Urteil vom 27. März 2007 - 4 B 707/05 -, juris Rn. 38 und Pape, in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Band III, § 15 WHG Rn. 23 ).

    Die weiteren Rechtsfolgen ergeben sich aus § 17 WHG, dessen Fristbestimmungen nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts ab dem 1. Juli 1990 sinngemäß anzuwenden sind (vgl. Urteil vom 27. März 2007 - 4 B 707/05 -, juris Rn. 41).

    Nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts in dem Urteil vom 27. März 2007 (4 B 707/05, juris Rn. 38), auf das der hier angegriffene Beschluss vom 25. November 2008 verweist, bezieht sich § 136 Abs. 1 SächsWG 1993/1998 schon nach seinem Wortlaut nicht auf § 15 Abs. 1 bis 3 WHG.

  • BVerfG, 12.02.1986 - 1 BvL 39/83

    Arbeitslosengeld und Eigentumsgarantie

    Auszug aus BVerfG, 24.02.2010 - 1 BvR 27/09
    Dies ist jedenfalls dann der Fall, wenn sie dem Einzelnen eine Rechtsposition verschaffen, die derjenigen eines Eigentümers entspricht (vgl. dazu BVerfGE 53, 257 ; 88, 384 ) und diese Rechtsposition auf nicht unerheblichen Eigenleistungen beruht (vgl. dazu BVerfGE 72, 9 ; 97, 271 ; zuletzt BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 10. Juni 2009 - 1 BvR 198/08 -, juris Rn. 17).

    c) aa) Die konkrete Reichweite des Schutzes durch die Eigentumsgarantie ergibt sich erst aus der Bestimmung von Inhalt und Schranken des Eigentums, die nach Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG Sache des Gesetzgebers ist (vgl. BVerfGE 53, 257 ; 58, 81 ; 72, 9 ; 116, 96 ).

    Im Falle einer Änderung der Rechtsordnung muss der Gesetzgeber für Eingriffe in durch Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG geschützte subjektive Rechte legitimierende Gründe haben (vgl. BVerfGE 31, 275 ; 58, 81 ; 72, 9 ).

    Die Eingriffe müssen zur Erreichung des angestrebten Zieles geeignet und erforderlich sein, insbesondere dürfen sie den Betroffenen nicht übermäßig belasten und für ihn deswegen unzumutbar sein (vgl. BVerfGE 21, 150 ; 31, 275 ; 36, 281 ; 58, 137 ; 72, 9 ; 117, 272 ; stRspr).

  • BVerwG, 14.04.2005 - 7 C 16.04

    Wasserrecht; altes Recht; Überleitungsregelung; Erlöschen; Eigentumsschutz.

    Auszug aus BVerfG, 24.02.2010 - 1 BvR 27/09
    a) Das Bundesverwaltungsgericht hat auf seine Entscheidungen vom 14. April 2005 (BVerwG 7 C 16.04 und BVerwG 7 C 8.04, jeweils veröffentlicht in juris) verwiesen.

    a) Mit dem Bundesverwaltungsgericht (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. April 2005 - BVerwG 7 C 16.04 -, NVwZ 2005, S. 1076) ist davon auszugehen, dass alte Wasserrechte den Schutz des Art. 14 Abs. 1 GG genießen können.

    (aaa) § 15 Abs. 1 bis 3 WHG dient dem Bestandsschutz (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 14. April 2005 - BVerwG 7 C 16.04 -, NVwZ 2005, S. 1076 ; Czychowski/Reinhardt, WHG, 9. Aufl. 2007, § 15 Rn. 1), indem er bestimmte bereits vorhandene Gewässernutzungen von der Gestattungspflicht nach neuem Recht ausnimmt.

    Alternativ käme in Betracht, § 17 Abs. 2 Satz 1 WHG dahingehend auszulegen, dass die zuständige Behörde bei der Entscheidung über den Antrag auf Erteilung einer Bewilligung keine weiteren Anforderungen nach neuem Recht stellen darf, als sie bei einem aufrechterhaltenen Recht nach § 15 Abs. 4 Satz 3 in Verbindung mit § 5 WHG (gegebenenfalls in Verbindung mit § 138 SächsWG) möglich sind (so das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 14. April 2005 - BVerwG 7 C 16.04 -, NVwZ 2005, S. 1076 in Bezug auf § 38 des Wassergesetzes für das Land Sachsen-Anhalt).

  • BVerfG, 08.07.1971 - 1 BvR 766/66

    Bearbeiter-Urheberrechte

    Auszug aus BVerfG, 24.02.2010 - 1 BvR 27/09
    Im Falle einer Änderung der Rechtsordnung muss der Gesetzgeber für Eingriffe in durch Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG geschützte subjektive Rechte legitimierende Gründe haben (vgl. BVerfGE 31, 275 ; 58, 81 ; 72, 9 ).

    Die Eingriffe müssen zur Erreichung des angestrebten Zieles geeignet und erforderlich sein, insbesondere dürfen sie den Betroffenen nicht übermäßig belasten und für ihn deswegen unzumutbar sein (vgl. BVerfGE 21, 150 ; 31, 275 ; 36, 281 ; 58, 137 ; 72, 9 ; 117, 272 ; stRspr).

    Er kann im Rahmen des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG durch eine angemessene und zumutbare Überleitungsregelung individuelle Rechtspositionen umgestalten, wenn Gründe des Gemeinwohls vorliegen, die den Vorrang vor dem berechtigten - durch die Bestandsgarantie gesicherten - Vertrauen auf den Fortbestand eines wohl erworbenen Rechts verdienen (vgl. BVerfGE 31, 275 ; 36, 281 ; 43, 242 ; 58, 300 ).

  • BVerfG, 15.07.1981 - 1 BvL 77/78

    Naßauskiesung

    Auszug aus BVerfG, 24.02.2010 - 1 BvR 27/09
    Dies gilt insbesondere für den Gewährleistungsgehalt des Art. 14 Abs. 1 GG (vgl. mit Blick auf das Wasserrecht insbesondere BVerfGE 58, 300) und die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Auslegung und Anwendung des einfachen Rechts durch die Fachgerichte und den insoweit anzulegenden verfassungsgerichtlichen Prüfungsmaßstab (vgl. etwa BVerfGE 18, 85 ; 53, 352 ; 81, 29 ; vgl. auch BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 3. Juli 2001 - 1 BvR 432/00 -, juris).

    Er kann im Rahmen des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG durch eine angemessene und zumutbare Überleitungsregelung individuelle Rechtspositionen umgestalten, wenn Gründe des Gemeinwohls vorliegen, die den Vorrang vor dem berechtigten - durch die Bestandsgarantie gesicherten - Vertrauen auf den Fortbestand eines wohl erworbenen Rechts verdienen (vgl. BVerfGE 31, 275 ; 36, 281 ; 43, 242 ; 58, 300 ).

    (bb) Dass Art. 3 § 2 Abs. 1 Nr. 1 URG in Verbindung mit dem Wasserhaushaltsgesetz grundsätzlich alle Gewässerbenutzungen nach seinem Inkrafttreten der öffentlichrechtlichen Benutzungsordnung und damit dem Gestattungsverfahren gemäß §§ 2 ff. WHG unterwirft, dient dem legitimen Zweck, eine geordnete Bewirtschaftung des Wassers sicherzustellen (vgl. BVerfGE 58, 300 ).

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 24.02.2010 - 1 BvR 27/09
    Dies gilt insbesondere für den Gewährleistungsgehalt des Art. 14 Abs. 1 GG (vgl. mit Blick auf das Wasserrecht insbesondere BVerfGE 58, 300) und die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Auslegung und Anwendung des einfachen Rechts durch die Fachgerichte und den insoweit anzulegenden verfassungsgerichtlichen Prüfungsmaßstab (vgl. etwa BVerfGE 18, 85 ; 53, 352 ; 81, 29 ; vgl. auch BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 3. Juli 2001 - 1 BvR 432/00 -, juris).

    Zwar sind die Auslegung des einfachen Rechts und seine Anwendung auf den Einzelfall grundsätzlich allein Sache der dafür zuständigen Gerichte und einer Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht entzogen (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 42, 64 ).

    Die Schwelle eines Verfassungsverstoßes, den das Bundesverfassungsgericht zu korrigieren hat, ist jedoch erreicht, wenn die Entscheidung der Gerichte Auslegungsfehler erkennen lässt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs, beruhen und auch in ihrer materiellen Bedeutung für den konkreten Fall von einigem Gewicht sind (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 79, 292 ; stRspr).Dabei ist es den Gerichten nicht nur untersagt, die gesetzlich auferlegten Eigentumsbeschränkungen unverhältnismäßig zu verstärken und ihnen einen Inhalt zu geben, den auch der Gesetzgeber nur unter Verletzung der Eigentumsgewährleistung hätte festlegen können.

  • BVerfG, 03.07.2001 - 1 BvR 432/00

    Zur Duldungspflicht von Wohnungseigentümern gem AVBGasV § 8 Abs 1

    Auszug aus BVerfG, 24.02.2010 - 1 BvR 27/09
    Dies gilt insbesondere für den Gewährleistungsgehalt des Art. 14 Abs. 1 GG (vgl. mit Blick auf das Wasserrecht insbesondere BVerfGE 58, 300) und die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Auslegung und Anwendung des einfachen Rechts durch die Fachgerichte und den insoweit anzulegenden verfassungsgerichtlichen Prüfungsmaßstab (vgl. etwa BVerfGE 18, 85 ; 53, 352 ; 81, 29 ; vgl. auch BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 3. Juli 2001 - 1 BvR 432/00 -, juris).

    Hat dieser in Wahrnehmung seiner Kompetenz aus Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG gehandelt, ist es vielmehr auch ihre Aufgabe, die den gesetzlichen Regelungen zugrunde liegende und darin zum Ausdruck kommende Interessenbewertung nachzuvollziehen (vgl. BVerfGE 81, 29 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 3. Juli 2001 - 1 BvR 432/00 -, juris Rn. 22).

    Denn - wie bereits dargestellt - verpflichtet Art. 14 Abs. 1 GG die Gerichte, die den gesetzlichen Regelungen zugrunde liegende und darin zum Ausdruck kommende Interessenbewertung nachzuvollziehen (vgl. BVerfGE 81, 29 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 3. Juli 2001 - 1 BvR 432/00 -, juris Rn. 22).

  • BVerfG, 03.10.1989 - 1 BvR 558/89

    Ferienwohnungen

    Auszug aus BVerfG, 24.02.2010 - 1 BvR 27/09
    Dies gilt insbesondere für den Gewährleistungsgehalt des Art. 14 Abs. 1 GG (vgl. mit Blick auf das Wasserrecht insbesondere BVerfGE 58, 300) und die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Auslegung und Anwendung des einfachen Rechts durch die Fachgerichte und den insoweit anzulegenden verfassungsgerichtlichen Prüfungsmaßstab (vgl. etwa BVerfGE 18, 85 ; 53, 352 ; 81, 29 ; vgl. auch BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 3. Juli 2001 - 1 BvR 432/00 -, juris).

    Hat dieser in Wahrnehmung seiner Kompetenz aus Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG gehandelt, ist es vielmehr auch ihre Aufgabe, die den gesetzlichen Regelungen zugrunde liegende und darin zum Ausdruck kommende Interessenbewertung nachzuvollziehen (vgl. BVerfGE 81, 29 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 3. Juli 2001 - 1 BvR 432/00 -, juris Rn. 22).

    Denn - wie bereits dargestellt - verpflichtet Art. 14 Abs. 1 GG die Gerichte, die den gesetzlichen Regelungen zugrunde liegende und darin zum Ausdruck kommende Interessenbewertung nachzuvollziehen (vgl. BVerfGE 81, 29 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 3. Juli 2001 - 1 BvR 432/00 -, juris Rn. 22).

  • BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 17/77

    Versorgungsausgleich I

    Auszug aus BVerfG, 24.02.2010 - 1 BvR 27/09
    Dies ist jedenfalls dann der Fall, wenn sie dem Einzelnen eine Rechtsposition verschaffen, die derjenigen eines Eigentümers entspricht (vgl. dazu BVerfGE 53, 257 ; 88, 384 ) und diese Rechtsposition auf nicht unerheblichen Eigenleistungen beruht (vgl. dazu BVerfGE 72, 9 ; 97, 271 ; zuletzt BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 10. Juni 2009 - 1 BvR 198/08 -, juris Rn. 17).

    c) aa) Die konkrete Reichweite des Schutzes durch die Eigentumsgarantie ergibt sich erst aus der Bestimmung von Inhalt und Schranken des Eigentums, die nach Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG Sache des Gesetzgebers ist (vgl. BVerfGE 53, 257 ; 58, 81 ; 72, 9 ; 116, 96 ).

  • BVerfG, 15.01.1974 - 1 BvL 5/70

    Patentanmeldungen

    Auszug aus BVerfG, 24.02.2010 - 1 BvR 27/09
    Die Eingriffe müssen zur Erreichung des angestrebten Zieles geeignet und erforderlich sein, insbesondere dürfen sie den Betroffenen nicht übermäßig belasten und für ihn deswegen unzumutbar sein (vgl. BVerfGE 21, 150 ; 31, 275 ; 36, 281 ; 58, 137 ; 72, 9 ; 117, 272 ; stRspr).

    Er kann im Rahmen des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG durch eine angemessene und zumutbare Überleitungsregelung individuelle Rechtspositionen umgestalten, wenn Gründe des Gemeinwohls vorliegen, die den Vorrang vor dem berechtigten - durch die Bestandsgarantie gesicherten - Vertrauen auf den Fortbestand eines wohl erworbenen Rechts verdienen (vgl. BVerfGE 31, 275 ; 36, 281 ; 43, 242 ; 58, 300 ).

  • BVerfG, 01.07.1981 - 1 BvR 874/77

    Ausbildungsausfallzeiten

  • BVerfG, 12.03.1980 - 1 BvR 759/77

    Vergleichsmiete III

  • BVerfG, 02.03.1999 - 1 BvL 7/91

    Denkmalschutz

  • BVerfG, 18.02.1998 - 1 BvR 1318/86

    Hinterbliebenenrenten

  • BVerfG, 14.02.1989 - 1 BvR 308/88

    Eigenbedarf II

  • BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 198/08

    Teileinziehung einer Straße zur Nutzung als Fußgängerzone verletzt Betreiber

  • BVerfG, 14.02.1967 - 1 BvL 17/63

    Weinwirtschaftsgesetz

  • BVerfG, 14.07.1981 - 1 BvL 24/78

    Pflichtexemplar

  • BVerfG, 14.01.2004 - 2 BvR 564/95

    Erweiterter Verfall

  • BVerfG, 24.03.1976 - 2 BvR 804/75

    Zwangsversteigerung I

  • BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 792/83

    Eigenbedarf I

  • BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvL 10/00

    Rentenrechtliche Neubewertung der ersten Berufsjahre durch das Wachstums- und

  • BVerfG, 08.02.1977 - 1 BvR 79/70

    Universitätsgesetz Hamburg

  • BVerfG, 02.12.1980 - 1 BvR 436/78

    Anstandszahlung - Verhältnismäßigkeit - Zweckentfremdung - Wohnraumschaffung

  • BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvL 9/00

    Kürzung der Fremdrenten verfassungsgemäß, aber Übergangsregelung für rentennahe

  • BVerfG, 25.05.1993 - 1 BvR 1509/91

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden betreffend die gesetzliche Anpassung in der DDR

  • BVerfG, 26.10.2004 - 2 BvR 955/00

    Bodenreform III

  • BVerwG, 28.03.1996 - 7 C 28.95

    Offene Vermögensfragen: Rechtsnatur der Anmeldefrist des § 30a VermG,

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

  • BVerwG, 14.04.2005 - 7 C 8.04

    Antrag auf Feststellung, dass der Kläger ein altes Wasserrecht besitzt;

  • BVerfG, 06.12.2016 - 1 BvR 2821/11

    Die Dreizehnte Novelle des Atomgesetzes ist im Wesentlichen mit dem Grundgesetz

    Auch wenn die Genehmigungen nach § 7 Abs. 1, 1a AtG erst nach erheblichen Investitionen des Anlagenbetreibers in Grundstück und Anlage erteilt werden oder die Erteilung Voraussetzung für solche Investitionen ist, werden sie dadurch nicht zum Eigentum in der Hand des Genehmigungsinhabers (offen hingegen noch BVerfGK 16, 473 und BVerfGK 17, 88 ; vgl. auch BVerfGE 17, 232 ).
  • StGH Baden-Württemberg, 17.06.2014 - 1 VB 15/13

    Spielhallen

    Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 14.1.2010 - 1 BvR 1627/09 -, Juris Rn. 27 f.) sowie Wasserrechte, auf deren Grundlage eine Wasserkraftanlage betrieben wird (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 24.2.2010 - 1 BvR 27/09 - , Juris Rn. 62), als von der Eigentumsgarantie zumindest insoweit für erfasst gehalten, als diese die Grundlage für einen Betrieb darstellen, der mit erheblichen Eigenleistungen errichtet wurde.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.06.2015 - 1 B 5.13

    Keine Unanwendbarkeit der Regelungen des Spielhallengesetzes Berlin für

    Staatliche Genehmigungen sind insoweit mangels eigener Leistung grundsätzlich nicht geschützt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. Juni 2009 - 1 BvR 198/08 -, NVwZ 2009, 1426 [1428]; Ausnahme: Wasserrechte, vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Februar 2010 - 1 BvR 27/09 -, juris Rn. 62; offen: immissionsschutzrechtliche Genehmigung, vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Januar 2010 - 1 BvR 1627/09 -, NVwZ 2010, 771 [772, Rn. 29]).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.12.2015 - 3 S 2158/14

    Streitwertfestsetzung

    Vielmehr handelt es sich um eine Bestimmung von Inhalt und Schranken des Eigentums i.S.v. Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG (vgl. BVerfG, Beschl. v. 15.7.1981 - 1 BvL 77/78 -BVerfGE 58, 300; Beschl. v. 24.02.2010 - 1 BvR 27/09 - SächsVBl 2010, 140; BVerwG, Urt. v. 22.1.1971 - IV C 14.70 - ZfW 1972, 168; OVG Bremen, Urt. v. 24.3.1992 - 1 BA 35/91 - ZfW 1993, 218; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 30.5.1974 - XI A 1091/69 - ZfW 1975, 113; Czychowski/Reinhardt, WHG, § 20 Rn. 76 f.; Kotulla, WHG, § 20 Rn. 39; Zöllner, in Sieder/Zeitler/Dahme, WHG, § 20 WHG Rn. 132).
  • VG Meiningen, 08.11.2011 - 2 K 136/10

    Wasserrecht; Wasserrechts; Altes Wasserrecht; Erlöschen; Fortbestehen;

    Bei Fehlen derartiger Anlagen könne das Wasserrecht nicht übergeleitet werden und erlösche damit automatisch, so auch das Bundesverfassungsgericht im Beschluss vom 24.02.2010 (Az.: 1 BvR 27/09).

    Eine Auslegung der Norm ergibt jedoch, dass auf dem Gebiet der ehemaligen DDR, auf welchem das WHG erst zum 01.07.1990 in Kraft trat, dieses Datum des Inkrafttretens als Stichtag für das Vorhandensein der Voraussetzungen für die Erlaubnisfreiheit anzusehen ist (vgl. auch BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 24.02.2010, 1 BvR 27/09; SächsOVG, Urteil vom 27.03.2007, 4 B 707/5; juris).

    Unter rechtmäßigen zur Ausübung vorhandenen Anlagen sind (nach einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Kommentarliteratur) vom erteilten Wasserrecht umfasste und funktionstüchtige, also die Ausübung des alten Rechtes ermöglichende Anlagen zu verstehen (vgl. Berendes WHG Kurzkommentar, § 20 Rn. 8; Breuer, Öffentliches und privates Wasserrecht, 2. Auflage, Rdnr. 174; Czychowski/Reinhardt WHG Kommentar 9. Aufl. § 15 Rn 7a, 8; Kotulla, Wasserhaushaltsgesetz, Kommentar, 2003, § 15 WHG Rdnr. 20; SächsOVG, Beschluss vom 08.04.2003, Az.: 4 B 706/02; BVerwG, Beschluss vom 01.04.1971, Buchholz 445.4 § 15 WHG Nr. 3; BVerfG, Beschluss vom 24.02.2010, Az.: 1 BvR 27/09; juris).

    Das Erfordernis des Vorhandenseins von Anlagen soll zwar zum Einen dafür sorgen, dass das Bestehen der Benutzung bzw. des Benutzungsrechts nach außen erkennbar ist (vgl. BVerfG vom 24.02.2010, 1 BvR 27/09 unter Verweis auf die Kommentarliteratur).

    Die Klägerin kann ein Altrecht mithin nicht auf § 129 Abs. 1 Satz 1 ThürWG stützen (vgl. auch BVerfG, B. 24.02.2010, a.a.O. zur Auslegung des damals vergleichbaren sächsischen Landesrechts im Sinne der Rahmengesetzgebung).

    Das Bundesverfassungsgericht hat zur vergleichbaren Rechtslage im Bundesland Sachsen im Nichtannahmebeschluss vom 24.02.2010 (a.a.O.), auf welchen die Beklagtenseite hinweist, entschieden, dass alte Wasserrechte zwar grundsätzlich von Art. 14 Abs. 1 GG geschützt sein können, wenn sie dem Einzelnen eine eigentümergleiche Rechtsposition verschaffen und diese Rechtsposition auf nicht unerheblichen Eigenleistungen im Sinne von Investitionen beruht, dass aber solche bestehenden Rechtspositionen im Rahmen des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG umgestaltet werden können, wenn hinreichende Gründe des Gemeinwohls vorliegen.

  • VGH Baden-Württemberg, 20.05.2010 - 3 S 1253/08

    Wasserrechtliche Erlaubnis für die Errichtung von Bootsanbindepfählen (Dalben) in

    Fehlt es an einer erforderlichen wasserrechtlichen Gestattung, so bedingt diese formelle Rechtswidrigkeit zugleich auch die materielle Rechtswidrigkeit (BVerfG, Beschluss vom 24.02.2010 - 1 BvR 27/09 -, juris; BVerwG, Urteil vom 10.02.1978 - IV C 71.75 -, DVBl. 1979, 67; Beschluss vom 28.02.1991 - 7 B 22.91 -, NVwZ-RR 1991, 461; Beschluss vom 29.12.1998 - 11 B 56.98 -, juris).

    Freilich bedarf es in diesen Fällen im Rahmen des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit der weiteren Erwägung, ob eine wasserrechtliche Gestattung offenbar ausgeschlossen ist (BVerfG, Beschluss vom 24.02.2010, a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 10.02.1978, a.a.O.; Beschluss vom 28.02.1991, a.a.O.; Beschluss vom 29.12.1998 - 11 B 56.98 -, juris).

    Denn ein wasserrechtlichter Bestandschutz setzt das Vorhandensein einer rechtmäßigen und funktionsfähigen Anlage voraus (BVerfG, Beschluss vom 24.02.2010 - 1 BvR 27/09 -, juris; vgl. ferner zum Verhältnis Bestandsschutz und Art. 14 GG grundlegend BVerfG, Beschluss vom 15.07.1981 - 1 BvL 77/78 -, BVerfGE 58, 300), woran es vorliegend fehlt.

  • OLG Naumburg, 23.12.2010 - 2 U 79/10

    Nachbarrecht: Ansprüche eines Grundstücksnachbarn bei Abbruch eines Gebäudes

    Die Eignung und die Erforderlichkeit der Rückwirkung zur Erreichung des Gesetzeszweckes ist jedoch zu prüfen; zudem ist eine Abwägung der Veränderungsgründe mit den Bestandsinteressen der Betroffenen vorzunehmen (vgl. zuletzt BVerfG, Beschluss v. 24.02.2010, 1 BvR 27/09 - zitiert nach juris; m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.03.2021 - 3 S 2506/18

    Beurteilungsspielraum der Wasserbehörden bei Mindestwassermengenfestsetzung;

    Es verleiht der Klägerin eine Rechtsposition, die derjenigen des Eigentümers entspricht und sie beruht auf nicht unerheblichen Eigenleistungen (vgl. zu diesen Kriterien BVerfG, Nichtannahmebeschl. v. 24.02.2010 - 1 BvR 27/09 - Sächs.VBl 2010, 140).

    Vielmehr kann der Gesetzgeber im Rahmen des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG durch eine angemessene und zumutbare Überleitungsregelung individuelle Rechtspositionen umgestalten, wenn Gründe des Gemeinwohls vorliegen, die den Vorrang vor dem berechtigten - durch die Bestandsgarantie gesicherten - Vertrauen auf den Fortbestand eines wohl erworbenen Rechts verdienen (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschl. v. 24.02.2010 - 1 BvR 27/09 - Sächs.VBl 2010, 140 mit zahlreichen weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung des BVerfG).

  • VGH Bayern, 09.01.2018 - 8 ZB 16.2496

    Nachträgliche Beschränkung eines wasserrechtlichen Altrechts

    1.2.1 Das Verwaltungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass alte Wasserrechte den Schutz des Art. 14 Abs. 1 GG genießen können, sich die konkrete Reichweite des Schutzes aber erst aus der Bestimmung von Inhalt und Schranken des Eigentums ergibt, die nach Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG Sache des Gesetzgebers ist (BVerfG, B.v. 24.2.2010 - 1 BvR 27/09 - juris Rn. 64).

    Der Gesetzgeber kann bei der Neuordnung eines Rechtsgebietes individuelle Rechtspositionen durch eine angemessene und zumutbare Überleitungsregelung umgestalten, wenn Gründe des Gemeinwohls vorliegen, die den Vorrang vor dem berechtigten - durch die Bestandsgarantie gesicherten - Vertrauen auf den Fortbestand eines wohl erworbenen Rechts verdienen (BVerfG, B.v. 24.2.2010 - 1 BvR 27/09 - juris Rn. 65 m.w.N.).

  • BVerwG, 15.12.2011 - 8 B 57.11

    Umfang des Bundesrechts; zur Aufhebung von als Bundesrecht fortgeltenden

    Dafür kann es unter anderem auf Art und Umfang von Investitionen zur Rechtsausübung und auf die Fortführung der Nutzung im Zeitpunkt des Beitritts ankommen (BVerfG, Kammerbeschluss vom 24. Februar 2010 - 1 BvR 27/09 - juris Rn. 62).

    Greift Art. 14 Abs. 1 GG ein, darf das betreffende Altrecht im Zuge der Neuregelung von Inhalts- und Schrankenbestimmungen des Eigentums nach Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG beseitigt werden, sofern der damit verbundene Eingriff verhältnismäßig ist (BVerfG, Kammerbeschluss vom 24. Februar 2010 a.a.O. Rn. 65 f.; allgemein zu privat- oder öffentlichrechtlichen Nutzungsrechten bezüglich der Grundstücksentwässerung: BVerwG, Beschluss vom 19. Dezember 1997 - BVerwG 8 B 234.97 - Buchholz 415.1 AllgKommR Nr. 142).

    Die Eigentumsgarantie verbietet nicht, individuelle Rechtspositionen durch angemessene und zumutbare Überleitungsregelungen umzugestalten, wenn Gemeinwohlgründe vorliegen, die dem berechtigten, durch die Bestandsgarantie gesicherten Vertrauen auf den Fortbestand eines wohl erworbenen Rechts vorgehen (BVerfG, Beschluss vom 15. Juli 1981 - 1 BvL 77/78 - BVerfGE 58, 300 ; Kammerbeschluss vom 24. Februar 2010 a.a.O. Rn. 65 m.w.N.).

    Stattdessen kommen auch Ausnahme- oder Befreiungstatbestände (BVerwG, Beschluss vom 20. Oktober 2005 - BVerwG 6 B 52.05 - GewArch 2006, 149), eine Entschädigung oder Sonderregelungen in Betracht, die es den Inhabern der Altrechte erleichtern, eine Bewilligung nach neuem Recht zu erlangen (dazu vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 24. Februar 2010 a.a.O. Rn. 83 ff.).

  • VG Augsburg, 31.10.2013 - Au 5 K 13.262

    Mehrere Spielhallen in einem Gebäude; neue glücksspielrechtliche Anforderungen;

  • BVerfG, 28.07.2010 - 1 BvR 2133/08

    Keine unzulässige richterliche Rechtsfortbildung durch Zubilligung einer

  • VGH Bayern, 30.09.2013 - 10 CE 13.1477

    Mit der einjährigen Übergangsfrist für bereits bestehende Spielhallen in § 29

  • OLG München, 17.09.2015 - 1 U 1041/14

    Entschädigung wegen rechtswidrigen Widerrufs einer erteilten Sendelizenz

  • VG Augsburg, 08.05.2014 - Au 5 K 13.975

    Feststellungsklage; neue glücksspielrechtliche Anforderungen;

  • VG Augsburg, 12.12.2013 - Au 5 K 13.572

    Mehrere Spielhallen in einem Gebäude; neue glücksspielrechtliche Anforderungen;

  • VG Augsburg, 12.12.2013 - Au 5 K 13.1571

    Betrieb einer Spielhalle ohne die erforderliche glücksspielrechtliche Erlaubnis;

  • VGH Bayern, 22.10.2013 - 10 CE 13.2008

    Mehrere Spielhallen in einem Gebäude; neue glücksspielrechtliche Anforderungen an

  • VGH Bayern, 30.09.2013 - 10 CE 13.1802

    Mit der einjährigen Übergangsfrist für bereits bestehende Spielhallen in § 29

  • VG Augsburg, 08.05.2014 - Au 5 K 13.1539

    Untersagung des Betriebs einer Spielhalle; baulicher Verbund mehrerer

  • VG Augsburg, 08.05.2014 - Au 5 K 13.990

    Feststellungsklage; Verpflichtungsklage; Verfassungskonformität des GlüStV;

  • VG Augsburg, 12.12.2013 - Au 5 K 13.1568

    Betrieb einer Spielhalle ohne die erforderliche glücksspielrechtliche Erlaubnis

  • VG Augsburg, 31.10.2013 - Au 5 K 13.604

    Mehrere Spielhallen in einem Gebäude; neue glücksspielrechtliche Anforderungen;

  • VGH Bayern, 07.10.2013 - 10 CS 13.1715

    Betriebseinstellungsverfügung; mehrere Spielhallen in einem Spielcenter; neue

  • VGH Bayern, 07.10.2013 - 10 CE 13.1710

    Mehrere Spielhallen in einem Spielcenter; neue glücksspielrechtliche

  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.10.2020 - 2 L 5/18

    Feststellung eines alten Wasserrechts unter Wiederaufgreifen eines früheren

  • VG Augsburg, 12.12.2013 - Au 5 K 13.1573

    Betrieb einer Spielhalle ohne die erforderliche glücksspielrechtliche Erlaubnis;

  • VGH Bayern, 30.09.2013 - 10 CE 13.1834

    Mit der einjährigen Übergangsfrist für bereits bestehende Spielhallen in § 29

  • VGH Bayern, 30.09.2013 - 10 CE 13.1534

    Mit der einjährigen Übergangsfrist für bereits bestehende Spielhallen in § 29

  • VGH Baden-Württemberg, 13.12.2018 - 5 S 2311/16

    Gebühr für die Fortführung des Liegenschaftskatasters

  • OVG Hamburg, 24.06.2014 - 4 Bs 279/13

    Erlaubnispflicht für bereits bestehende Spielhalle

  • VGH Hessen, 10.01.2024 - 4 A 17/21

    Eintragung eines alten Wasserrechts aus einem Erbleihbrief

  • VG Frankfurt/Oder, 27.02.2015 - 5 K 1240/10

    Wasserrecht

  • VGH Baden-Württemberg, 10.07.2012 - 3 S 231/11

    Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit iSd WHG durch einen Badesteg am

  • VG Magdeburg, 02.09.2015 - 9 A 323/13

    Fortbestehen eines alten Wasserrechts zum Betrieb einer Mühle; Voraussetzungen

  • OVG Sachsen, 20.01.2023 - 4 A 878/17

    Wasserrecht; formelle Illegalität; materielle Illegalität; wesentliche Änderung;

  • VG Frankfurt/Oder, 15.09.2017 - 5 K 1038/14

    Naturschutzrecht, Landschaftsschutzrecht einschl. Artenschutzrecht

  • OVG Sachsen, 02.03.2011 - 5 A 343/08

    Beurteilung des maßgeblichen Zeitpunkts für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit

  • OVG Saarland, 10.02.2014 - 1 B 476/13

    Neue glücksspielrechtliche Anforderungen an Spielhallen - Abstandsgebot -

  • VG Schleswig, 10.12.2015 - 12 A 192/15

    Rechtmäßigkeit des Spielhallengesetzes Schleswig-Holstein vom 27. Juni 2014

  • OVG Sachsen, 18.01.2018 - 4 B 93/17

    öffentlich-rechtlicher Vertrag, ; gesetzliches Verbot; Vollstreckung;

  • OVG Sachsen, 05.06.2014 - 4 A 648/13

    Wasserkraftanlage; Antragsfrist; Vorvertrag; Inhaber; Vertrauensschutz;

  • OVG Niedersachsen, 17.04.2013 - 4 LC 58/10

    Verfassungsrechtliche Beurteilung der Einschränkung der Übertragbarkeit

  • VG Augsburg, 25.02.2019 - Au 9 K 17.1293

    Widerruf eines Altrechts zur Wasserkraftnutzung

  • OVG Saarland, 03.02.2014 - 1 B 479/13

    Neue glücksspielrechte Anforderungen an Spielhallen; Vereinbarkeit des

  • VG Saarlouis, 27.11.2013 - 1 L 976/13

    Einstweiliges Anordnungsverfahren auf Feststellung der Vereinbarkeit einer

  • VG Saarlouis, 27.11.2013 - 1 L 1266/13

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Schließung einer Spielhalle:

  • VG Saarlouis, 06.11.2014 - 1 K 1341/13

    Verhältnis von glückspielrechtlicher Übergangsregelung zur gewerberechtlichen

  • OVG Saarland, 10.02.2014 - 1 B 470/13

    Glücksspielrechtliche Anforderungen an Spielhallen; Zulässigkeit des

  • VG Frankfurt/Oder, 19.04.2013 - 5 K 192/10

    Naturschutzrecht, Landschaftsschutzrecht einschl. Artenschutzrecht

  • VGH Bayern, 29.11.2013 - 10 CS 13.1966

    Untersagungsverfügung für drei Spielhallen in einem Gebäudekomplex; Neue

  • OVG Saarland, 14.03.2014 - 1 B 102/14

    Neue glücksspielrechtliche Anforderungen an Spielhallen: Verbot von

  • VG Saarlouis, 19.11.2013 - 1 L 833/13

    Einstweiliges Anordnungsverfahren auf Feststellung der Vereinbarkeit von

  • VerfGH Bayern, 23.08.2011 - 28-VII-10

    Fischereirechtliche Folgen der Errichtung eines Wasserspeichers

  • VG Saarlouis, 06.11.2014 - 1 K 2109/13

    Anordnung der Schließung einer Spielhalle

  • VG Kassel, 06.07.2021 - 3 K 3304/18

    Widerruf eines alten Wasserrechts

  • VG Saarlouis, 06.11.2014 - 1 K 363/14

    Anordnung der Schließung einer Spielhalle

  • VG Saarlouis, 06.11.2014 - 1 K 1501/13

    Spielhallenerlaubnisse zum Betrieb zweier Spielhallen

  • VG Saarlouis, 27.11.2013 - 1 L 1292/13

    Erteilung einer Spielhallenerlaubnis nach dem Übergangsrecht;

  • VG Ansbach, 19.08.2013 - AN 4 E 13.01180

    (Kein) Anspruch auf einstweilige Anordnung, die Rechtmäßigkeit des Betriebs von

  • VG Frankfurt/Oder, 14.05.2014 - 5 K 1019/11

    Naturschutzrecht, Landschaftsschutzrecht einschl. Artenschutzrecht

  • VG Ansbach, 29.04.2014 - AN 4 K 13.01263

    Verbot von Mehrfachkonzessionen; unechte Rückwirkung; Übergangsfrist; Stichtag;

  • VG Ansbach, 29.04.2014 - AN 4 K 13.01265

    Verbot von Mehrfachkonzessionen; unechte Rückwirkung; Übergangsfrist; Stichtag;

  • VG Ansbach, 29.04.2014 - AN 4 K 13.01154

    Verbot von Mehrfachkonzessionen; unechte Rückwirkung; Übergangsfrist; Stichtag;

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